Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen: die richtige Reihenfolge in der Krise
⏱️ Lesezeit ~16 Min · 🎯 Niveau: Fortgeschritten (Betrieb) · ✅ Zuletzt fachlich geprüft: 6. August 2026
Management-Summary
> TL;DR: Restrukturierung ist die organisatorische und strategische Neuausrichtung, Sanierung die Beseitigung der Insolvenzgründe. Reihenfolge entscheidet: zuerst belastbare Liquidität und Krisenstadium, dann Pfadwahl (StaRUG oder Insolvenzschutz), dann Stakeholder. Erst rechnen, dann verhandeln.
Key Takeaways
Was unterscheidet Sanierung und Restrukturierung in einem Satz?
Restrukturierung ist die organisatorische, operative und strategische Neuausrichtung eines Unternehmens und kann auch im gesunden Zustand erfolgen, also präventiv. Sanierung setzt eine Krise voraus und umfasst alle Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzeröffnungsgründe, also von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In der Krise greifen beide ineinander.
Welche Zahl entscheidet über alles andere?
Der kumulierte Cash-Tiefpunkt der nächsten 13 Wochen inklusive Kalenderwoche. Er beziffert den Finanzierungsbedarf in Euro und das Datum, bis zu dem er gedeckt sein muss. Jede Maßnahme, die nach diesem Datum wirkt, löst die Existenzfrage nicht, egal wie gut sie ist.
Welcher Fehler kostet am häufigsten Optionen?
Die falsche Reihenfolge. Operative Sanierungsmaßnahmen laufen an, während Finanzierung und Zahlenbasis sie nicht tragen. Oder es wird mit der Hausbank gesprochen, bevor die eigene Planung stimmt. Je früher die Restrukturierung angegangen wird, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.
Wann ist StaRUG der richtige Pfad und wann nicht?
Für eine rein finanzwirtschaftliche Restrukturierung eignet sich ein StaRUG-Verfahren, es ist grundsätzlich vertraulich und kein Insolvenzverfahren. Sobald Sie auch operativ eingreifen müssen, etwa durch Personalabbau oder die Ablösung ungünstiger Verträge, ist die Restrukturierung unter Insolvenzschutz das Mittel der Wahl.
Welche zwei Planungshorizonte brauchen Sie parallel?
13 Wochen wöchentlich für die Zahlungsfähigkeit und 12 bis 24 Monate für die Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 2 InsO. Wer nur den kurzen Horizont führt, steuert Liquidität, prüft aber die Antragspflicht nicht. Wer nur den langen führt, merkt zu spät, dass die Woche eng wird.
Ausgangslage & Risiko: woran Sie den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf frühzeitig erkennen
Der Zustand vor dem Eingriff ist selten dramatisch, er ist unscharf. Der Auftragsbestand sieht ordentlich aus, es gibt eine BWA, die Bank ist grundsätzlich informiert. Trotzdem kann niemand im Haus sagen, wie viele Wochen Liquidität bleiben und welche Zahlung nächste Woche Priorität hat. Der Zustand danach: eine rollierende 13-Wochen-Sicht in zwei Szenarien, ein Maßnahmenplan, in dem jede Zeile einen Namen, einen Euro-Betrag und eine Wirkungswoche trägt, und eine Pfadentscheidung, die auf Zahlen beruht statt auf Stimmung. Die Brücke dazwischen ist keine Analyse, sondern eine Reihenfolge. Entscheider bleiben Sie.
Wenn ein Unternehmen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, ist die Krise meist schon weit fortgeschritten. Die eigentlichen Warnsignale treten Monate vorher auf und gehen im Tagesgeschäft unter. Diese Frühindikatoren zeigen Handlungsbedarf, bevor eine Schieflage nach außen sichtbar wird:
- Der Cashflow entwickelt sich schlechter als das Ergebnis. Das Unternehmen schreibt noch Gewinne, aber Forderungen und Lagerbestände steigen schneller als der Umsatz. Das Ergebnis wirkt stabil, der Kontostand erzählt eine andere Geschichte.
- Die Liquiditätsplanung wird ungenau. Forecasts werden regelmäßig verfehlt, Zahlungseingänge zu optimistisch angesetzt, der Planungshorizont schrumpft auf wenige Wochen. Wer Liquidität nicht mehr zuverlässig prognostizieren kann, verliert seine wichtigste Entscheidungsgrundlage.
- Entscheidungen werden aufgeschoben. Investitionen, Einstellungen und Projekte verschieben sich nicht aus strategischen Gründen, sondern aus Unsicherheit. Dieses Zögern ist ein frühes Signal.
- Das Working Capital gerät außer Kontrolle. Forderungen bleiben länger offen, Bestände wachsen, Lieferanten werden später bezahlt. Jede dieser Entwicklungen bindet Liquidität. Treten sie gleichzeitig auf, steigt das Risiko deutlich.
- Das Reporting verliert an Qualität. Monatsabschlüsse kommen verspätet, Kennzahlen werden diskutiert statt erklärt, Bereiche arbeiten mit unterschiedlichen Zahlen. Dann entscheidet die Geschäftsführung auf Basis von Annahmen statt Fakten.
- Banken stellen mehr Fragen als früher. Wenn Kreditgeber häufiger aktuelle Zahlen, Forecasts und Erläuterungen anfordern, erkennen auch sie Risiken. Dieses Signal sollten Sie ernst nehmen.
Der harte Teil ist nicht die Liste, sondern die Konsequenz: Die gesetzlichen Vertreter müssen sich fortlaufend über die wirtschaftliche Lage informieren und den Nachweis führen können, dass sie die Entwicklung jederzeit überblicken, die integrierte Unternehmensplanung auf plausiblen Annahmen aufgebaut haben und das Unternehmen die Planannahmen auch umsetzen kann. Fehlt dieser Nachweis, drohen Haftung und Strafe wegen Insolvenzverschleppung. Ein Krisenfrüherkennungssystem ist deshalb kein Dashboard-Projekt, sondern die Kombination aus einer wöchentlich fortgeschriebenen Liquiditätssicht, einem monatlichen Deckungsbeitrag nach Produktgruppe, Kunde und Standort und einer dokumentierten Fortführungseinschätzung. Alles andere ist Komfort.
🛠 So habe ich es gemacht — Thomas Jahn
Am ersten Tag kläre ich die Prioritäten von Inhaber und Geschäftsführung, danach besuche ich alle relevanten Ansprechpartner und Abteilungen persönlich. In der Krise gilt bei mir eine feste Reihenfolge: zuerst Transparenz, also echte Liquidität und realistische Ein- und Auszahlungen, dann die Stakeholder. Nicht umgekehrt.
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Sanierung?
Der Unterschied liegt im Anlass und im Umfang. Restrukturierung ist die organisatorische und operative Neuausrichtung eines Unternehmens und kann jederzeit erfolgen, auch im gesunden Zustand. Sanierung setzt eine akute Krisen- oder Insolvenzsituation voraus und zielt primär auf die finanzielle Rettung. Sanierung hat damit eine heilende Funktion, Restrukturierung kann präventiv wirken.
Fachlich präziser formuliert: Sanierung meint die Gesamtheit der Maßnahmen zur Beseitigung einer Unternehmenskrise. Das setzt zweierlei voraus, nämlich das Überwinden der Insolvenzeröffnungsgründe, also die Fortführungsfähigkeit, und die Wiederherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. Zur Sanierung gehören dabei nicht nur betriebswirtschaftliche Schritte, sondern sämtliche Maßnahmen, die die Zerschlagung des Unternehmens verhindern, also auch rechtliche, wirtschaftliche, steuerlich relevante und organisatorische.
Die Begriffe werden häufig synonym benutzt. Für die Praxis ist die Unterscheidung trotzdem relevant, und zwar aus einem einzigen Grund: Sie entscheidet über die Zeitrechnung. Eine Restrukturierung im gesunden Unternehmen können Sie über Quartale planen. Eine Sanierung wird von der Liquidität getaktet, und dieser Takt ist nicht verhandelbar.
Was versteht man unter Restrukturierung?
Unter Restrukturierung versteht man die grundlegende Veränderung von Strategie, Organisation und Finanzbasis eines Unternehmens, also die ganzheitliche Neuausrichtung. Ziel ist es, das Unternehmen neu aufzustellen, die Ertragskraft zu stärken und für die Zukunft wieder fit zu machen. Typische Anlässe sind eine drohende Krise, notwendige Effizienzsteigerung oder die Anpassung an veränderte Marktbedingungen.
Der Werkzeugkasten der betriebswirtschaftlichen Restrukturierung ist bekannt: Prozesse ändern, Fixkosten senken, Portfolio bereinigen, Organisation und Verantwortlichkeiten neu schneiden, Geschäftsmodell an den Markt anpassen. Was den allerwenigsten Managern bekannt ist: Im Prozess der Neuausrichtung können sie sinnvolle Unterstützung durch ein mittlerweile sehr modernes Sanierungsrecht bekommen. Wegen des verstärkten Fokus auf den Erhalt krisengeschüttelter Unternehmen kann das Management heute je nach Situation aus einer Vielzahl von Sanierungsinstrumenten wählen. Genau darin liegen die neuen Chancen in der Krise, und genau dieser Teil bleibt in vielen Restrukturierungen ungenutzt, weil er als Rechtsberatung abgetan und deshalb zu spät geholt wird.
Krisensituation einordnen: Krisenstadien und Krisenursachen
Bevor Sie Maßnahmen ableiten, müssen Sie Krisenstadium und Krisenursachen identifizieren. Ohne diese Einordnung behandeln Sanierungsmaßnahmen Symptome, und die Krise kommt in der nächsten Stufe zurück.
Unternehmenskrisen verlaufen regelmäßig in Stadien: Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise, Insolvenzreife. Die Stadien entwickeln sich in der Regel nicht unabhängig voneinander, sondern aufeinander aufbauend, wobei nicht alle zwingend durchlaufen werden. Manche treten nicht auf, andere parallel oder überlappend. Deshalb analysieren Sie nie nur das aktuelle Stadium, sondern auch die vorgelagerten und deren Ursachen.
Bei den Krisenursachen unterscheidet man zwei Gruppen:
- Endogene Krisenursachen gehen vom Unternehmen selbst aus, etwa ein nicht marktgerechtes Geschäftsmodell oder ineffiziente Produktionsprozesse. Sie sind dem Grunde nach beeinflussbar.
- Exogene Krisenursachen ergeben sich aus dem Umfeld, etwa aus der Branche, den Wettbewerbern, dem Kostendruck, einer Rezession oder aus weltweiten Bedrohungen wie Pandemien und militärischen Auseinandersetzungen. Sie liegen außerhalb des Unternehmens und sind vom Einzelunternehmen grundsätzlich nicht beeinflussbar.
Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben das Thema massiv aufgewertet: Die wirtschaftlichen Folgen werden noch jahrelang spürbar sein, und viele Unternehmen müssen umfangreiche Anpassungsmaßnahmen an veränderte Rahmenbedingungen ergreifen. Für die Praxis heißt das nicht, dass exogene Ursachen entschuldigen. Sie verändern nur den Hebel: Bei exogenen Ursachen arbeiten Sie an Kostenstruktur, Flexibilität und Finanzierungsreserve, weil Sie die Ursache selbst nicht abstellen können.
Eine Krisensituation liegt bereits vor, wenn die Betriebsfähigkeit oder Stabilität gefährdet ist. Die akute Form ist erreicht, wenn das Unternehmen insolvent ist oder eine Insolvenz droht. Zwischen diesen beiden Punkten liegt der gesamte Handlungsspielraum, um den es in einer Restrukturierung geht.
Der eine Wert, den Sie beziffern müssen: kumulierter Cash-Tiefpunkt und Liquiditätslücke
Wenn Sie aus diesem Text eine Zahl mitnehmen, dann diese: den kumulierten Cash-Tiefpunkt der nächsten 13 Wochen im Worst Case, mit Kalenderwoche. Er ist keine Kennzahl zur Beobachtung, sondern eine Entscheidungsgröße mit zwei Ausgängen, nämlich Finanzierungsbedarf in Euro und Stichtag, bis zu dem die Zusage stehen muss.
Rechenbeispiel (illustrativ, keine Mandatszahlen): Mindestliquidität für den störungsfreien Betrieb 500.000 Euro. Der kumulierte Bestand fällt im Worst Case in KW 19 auf minus 1,8 Millionen Euro. Finanzierungsbedarf gleich 1,8 Millionen plus 500.000, also 2,3 Millionen Euro, und zwar verfügbar spätestens in KW 17, weil Zusagen Vorlaufzeit brauchen. Eine Maßnahme mit 400.000 Euro Effekt, die aber erst in KW 24 wirkt, zählt für diese Rechnung mit null.
Diese Logik ist auch der Grund, warum Sie zwei Horizonte parallel führen müssen. Die 13-Wochen-Sicht sichert die Zahlungsfähigkeit. Die Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit läuft dagegen über einen ganz anderen Zeitraum: Nach § 18 Abs. 2 InsO liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner in einem Prognosezeitraum von 12 bis 24 Monaten voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die dann bestehenden Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen. Es ist also ein Blick in die Zukunft nötig, und die Geschäftsleitung ist aufgerufen, eine Finanzplanung über diesen Zeitraum zu erstellen, die zwingend eine Liquiditätsplanung enthält. Wer nur 13 Wochen plant, hat keine Grundlage für die Frage, ob überhaupt ein StaRUG-Pfad offen ist. Wer nur 24 Monate plant, sieht die enge Woche nicht.
Meine Erfahrung aus Liquiditätskrisen: Die größte Unsicherheit entsteht nicht durch den Kontostand, sondern durch fehlende Transparenz. Sobald belastbare Zahlen vorliegen, werden Entscheidungen wieder möglich, und genau das schafft Vertrauen bei Geschäftsführung, Banken und Mitarbeitenden.
Vorgehen: Sanierung und Restrukturierung in vier Phasen
Das folgende Vorgehen ist der Ablauf, mit dem ich Mandate in Sondersituationen aufsetze. Es ist bewusst so gebaut, dass die teuren Entscheidungen erst fallen, wenn die Zahlen sie tragen.
Phase 1: Transparenz und Diagnose (Tag 1 bis Tag 10)
Verfügbare Liquidität je Konto plus zugesagte und freie Linien mit Stichtag. Realistische Einzahlungen, unverzichtbare und verschiebbare Auszahlungen. Aufbau der rollierenden 13-Wochen-Sicht in Base und Worst Case. Parallel eine erste Einordnung von Krisenstadium und Krisenursachen und eine dokumentierte Prüfung, ob Insolvenzreife vorliegt. Verantwortlich: Geschäftsführung, operativ geführt von CFO oder Interim-CFO. Ergebnis: Entscheidungsgrundlage, nicht Analysebericht.
Phase 2: Stabilisierung und Ad-hoc-Maßnahmen (Woche 2 bis Woche 6)
Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -verbesserung, die vor dem Cash-Tiefpunkt wirken: Zahlungspriorisierung, Forderungseinzug, Bestandsabbau, Investitionsstopp mit Ausnahmenliste, Verhandlung von Stundungen und Stillhaltevereinbarungen. Jede Maßnahme mit Verantwortlichem in der Linie, Euro-Effekt und Wirkungswoche. Kurzfristig zählt hier Geschwindigkeit mehr als Perfektion.
Phase 3: Konzept und Pfadentscheidung (Woche 4 bis Woche 12)
Integrierte Unternehmensplanung über 12 bis 24 Monate, Krisenursachen- und Wirtschaftlichkeitsanalyse, daraus abgeleitet ein Sanierungskonzept nach dem IDW Standard „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ (IDW S 6). Ein solches Sanierungskonzept nach IDW S6 verdeutlicht die Sanierungsfähigkeit und ist häufig zentrale Voraussetzung dafür, dass Kapitalgeber investiert bleiben oder Gläubiger zu Sanierungsmaßnahmen wie einem teilweisen Forderungsverzicht oder einer Stundung bereit sind. Erst jetzt fällt die Entscheidung über den Pfad: außergerichtlich, StaRUG oder Insolvenzschutz.
Phase 4: Umsetzung und Übergabe (ab Woche 8, dann laufend)
Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen mit wöchentlichem Maßnahmen-Controlling gegen Plan, Aufbau des Berichtswesens und der Steuerungsinstrumente, Stakeholder-Kommunikation aus einer Zahlenbasis. Am Ende steht die Übergabe an die Linie. Interim-Erfolg heißt für mich, dass das Unternehmen nach der Übergabe ohne den Externen weiterarbeiten kann.
Die häufigste Abweichung von diesem Ablauf in der Praxis: Phase 2 startet, aber Phase 1 wurde übersprungen. Dann laufen operative Maßnahmen, während die Finanzierung sie nicht trägt. Die zweite häufige Abweichung: Bankgespräche vor Phase 1. Viele beginnen in der Krise sofort damit, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Ich gehe anders vor. Erst wenn die Liquiditätsfragen beantwortet sind, beginnen die Gespräche mit Banken, Gesellschaftern, Kunden oder Lieferanten.
Restrukturierung und Sanierung im Sanierungsrecht: StaRUG als präventiver Rahmen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: „StaRUG“) hat der Gesetzgeber die Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens deutlich attraktiver gemacht. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt der neue Rahmen für Restrukturierungen ab dem 1. Januar 2021. Die dort geregelten Sanierungsinstrumente richten sich an Unternehmen aller Größenordnungen und können in Anspruch genommen werden, wenn die Gesellschaft auf Basis der eigenen Planung drohend zahlungsunfähig ist, aber eben immerhin nur drohend.
Die praktisch wichtigsten Punkte für Ihre Pfadentscheidung:
- Vertraulichkeit. Ein großer Vorteil der Sanierung über das StaRUG ist, dass das Verfahren nicht veröffentlicht wird. Es ist kein Insolvenzverfahren, dieses soll gerade vermieden werden. Die Probleme lassen sich unter dem Radar der breiten Öffentlichkeit bearbeiten (§ 84 StaRUG).
- Sanierungsmoderation. Ziel ist, dass eine absehbar in eine wirtschaftliche Krise taumelnde Gesellschaft einvernehmlich einen Sanierungsvergleich mit einem oder mehreren Gläubigern schließt.
- Restrukturierungsplanverfahren. Ist absehbar, dass ein oder mehrere Gläubiger die angestrebte Restrukturierung nicht mittragen, bleibt der Restrukturierungsplan. Die Ausgestaltung erinnert stark an die Regeln über den Insolvenzplan, und sie erlaubt die Umsetzung einer vorinsolvenzlichen Sanierung mit Mehrheitsbeschluss der einbezogenen Gläubiger zur nachhaltigen Beseitigung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
- Die harte Grenze. Im Unterschied zu einer Restrukturierung im Insolvenzverfahren sind bei einem StaRUG-Verfahren keine operativen Sanierungsmöglichkeiten gegeben. Themen wie Personalabbau lassen sich damit nicht optimal bearbeiten. Eine echte Transformation ist auch nach Einführung der neuen Regeln nur im Wege einer Insolvenz möglich.
Der Fehler, den ich am häufigsten sehe: StaRUG wird gewählt, weil es diskreter klingt, obwohl der Maßnahmenplan zu 60 Prozent aus operativen Eingriffen besteht. Dann verbrennen Sie Zeit im falschen Verfahren. Die Prüffrage lautet nicht „Wie vermeiden wir die Insolvenz?“, sondern „Welcher Anteil unserer Sanierungsbeiträge ist finanzwirtschaftlich und welcher operativ?“ Für eine lediglich finanzwirtschaftliche Restrukturierung eignet sich das StaRUG-Verfahren. Bedarf es auch einer operativen Restrukturierung, etwa durch Stellenabbau, ist die Restrukturierung unter Insolvenzschutz das Mittel der Wahl.
Was bedeutet Sanierung bei einem Insolvenzverfahren?
Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bedeutet, dass das Unternehmen unter dem Schutz des Verfahrens fortgeführt und saniert wird, statt zerschlagen zu werden. Dazu gehören sämtliche Schritte, die die Zerschlagung verhindern, also rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und organisatorische Maßnahmen. Für viele klingt Sanierung im Zusammenhang mit dem Wort Insolvenz wie ein Paradoxon. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG) aber bereits 2012 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass grundsätzlich überlebensfähige Unternehmen weiter am Markt bestehen können. Damit hat Deutschland in Bezug auf ein modernes Sanierungsrecht eine wichtige Lücke geschlossen, unter anderem durch die Beseitigung von Verfahrenshemmnissen beim Zugang zur Eigenverwaltung.
Praktisch relevant ist der Rollenwechsel: In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht, statt dass ein Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis übernimmt. Im Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) erhält der Schuldner bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch bestehender Sanierungsaussicht, Zeit zur Vorlage eines Insolvenzplans. Die Sanierung selbst wird über den Insolvenzplan umgesetzt (§§ 217 ff. InsO), der auch Forderungen einzelner Gläubigergruppen einbeziehen kann.
Der entscheidende Vorteil dieses Pfads ist der Zugriff auf operative Themen. Personalabbau, erdrückende Pensionsverpflichtungen oder ungünstige Verträge lassen sich bei einer Restrukturierung unter Insolvenzschutz klären. Auch sensible Finanzierungsthemen wie das Factoring lassen sich im Umfeld einer Restrukturierung sinnvoll lösen. Der Preis ist Öffentlichkeit und Verfahrensdisziplin. Genau deshalb ist die Reihenfolge so wichtig: Ist der Insolvenzantrag gestellt, verhandeln Sie in einem anderen Rahmen, mit anderen Beteiligten und mit deutlich weniger Gestaltungsspielraum als drei Monate vorher.
Restrukturierungen im Vergleich: Insolvenzreife prüfen, bevor Sie den Pfad wählen
Die Insolvenzordnung kennt drei Insolvenzeröffnungsgründe, und diese Prüfung steht vor jeder Pfadwahl. Sie ist der Punkt, an dem betriebswirtschaftliche Steuerung in Haftungsrecht übergeht.
| Prüfpunkt | Kriterium | Konsequenz |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit | Der Schuldner kann die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen | Antragspflicht. Juristische Personen und ihnen gleichgestellte Unternehmen wie GmbH & Co. KG müssen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unverzüglich beantragen, also ohne schuldhaftes Zögern, nach § 15a InsO spätestens drei Wochen nach Eintritt |
| Überschuldung | Liquiditätslücke entsteht bereits in den nächsten 12 Monaten und das Reinvermögen, also das Vermögen abzüglich Schulden, ist negativ | Antragspflicht, nach § 15a InsO spätestens sechs Wochen nach Eintritt |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | Aktuell ausreichend Liquidität, aber in den nächsten 24 Monaten entsteht eine Liquiditätslücke. Nach § 18 Abs. 2 InsO Prognosezeitraum 12 bis 24 Monate | Kein Zwang, sondern Insolvenzantragsrecht. Zugangsvoraussetzung für den StaRUG-Rahmen |
Daraus folgt die Entscheidungslogik für Restrukturierungen: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit haben Sie die volle Auswahl an Sanierungsoptionen, außergerichtlicher Vergleich, Sanierungsmoderation, Restrukturierungsplan nach StaRUG oder vorbereitete Eigenverwaltung. Bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der StaRUG-Pfad zu, und Sie befinden sich in einer Frist, nicht in einem Projekt. Das ist der sachliche Kern des Satzes, dass eine Restrukturierung mehr Optionen bietet, je früher sie angegangen wird. Es ist keine Beratungsfloskel, sondern eine Zugangsvoraussetzung im Gesetz.
Zwei Stolperfallen aus der Praxis. Erstens: Die Prüfung wird als einmaliger Akt behandelt. Sie ist fortlaufend, und die Dokumentation ist Teil Ihrer Haftungsvorsorge, also Timeline der Erkenntnisse, Board- und Aufsichtsratsunterlagen, Planversionen und Annahmen. Zweitens: Der Planungshorizont wird auf 13 Wochen verkürzt, weil dort der Druck sitzt. Dann fehlt die 12- bis 24-Monats-Rechnung, mit der Sie überhaupt belegen könnten, dass nur drohende und nicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Sanierungsbeiträge verhandeln: Stundung, Prolongation, Stillhalten
Der praktische Teil der Sanierung besteht selten aus einem großen Schnitt, sondern aus vielen Beiträgen mit definierten Bedingungen. Für Finanzierer und Leasinggeber gelten dabei nachvollziehbare Grundvoraussetzungen, bevor sie überhaupt einsteigen:
- Der Schuldner ist sanierungsfähig und sanierungswürdig.
- Ein Sanierungskonzept liegt vor, IDW S6-Standard oder vergleichbar.
- Andere Gläubiger beteiligen sich ebenfalls, Pari-passu-Prinzip.
- Die Fortführung als Going Concern ist wahrscheinlicher als die Liquidation.
Die vier Instrumente und ihre Wirkung im Detail:
- Stundung. Hinausschieben der Fälligkeit, kein Erlass der Schuld, Rechtsgrundlage § 271 Abs. 2 BGB. Wichtig für die Planung: Gestundete Raten verzinsen sich weiter, was eine Vereinbarung erfordert.
- Prolongation und Ratensenkung. Verlängerung der Laufzeit bei gleichzeitiger Senkung der monatlichen Rate. Der Gesamtbetrag steigt, weil mehr Zinsen anfallen. Sie kaufen Liquidität mit Ergebnis.
- Stillhaltevereinbarung. Der Gläubiger verpflichtet sich, für eine definierte Zeit keine Kündigung auszusprechen und keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Typische Befristung: 3 bis 6 Monate. Die Gegenleistung des Schuldners besteht in Informationen, also monatlichem Reporting, und der Vorlage eines neuen Sanierungskonzepts.
- Sanierungsbeitrag im engeren Sinn. Teilaussetzung der Raten, Abschläge auf Restforderungen als Haircut, Verlängerung ohne Zinsaufschlag oder Aufnahme in den Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO.
Eine übliche Formulierung für die Stundungsvereinbarung, hier als Muster aus der Leasingpraxis:
„Die Leasingraten [Monate] sind gestundet. Ab dem [Datum] sind die
gestundeten Raten in gleichen monatlichen Raten nachzubezahlen.
Laufende Verzinsung mit [%] p.a."
Der wichtigste Fehler in dieser Phase ist bilaterales Verhandeln. Wenn Sie mit der Hausbank einen Beitrag vereinbaren und der Leasinggeber davon erst später erfährt, verletzen Sie faktisch das Pari-passu-Prinzip, und Sie zahlen dafür beim nächsten Gespräch mit Vertrauen. Der zweite Fehler: Stillhalten wird als Ruhepause verstanden. Es ist eine Frist von 3 bis 6 Monaten, in der ein tragfähiges Konzept fertig werden muss, sonst haben Sie nur den Termin verschoben.
Kapitalmarktnotierte Unternehmen: wann die Restrukturierung ad-hoc-pflichtig wird
Dieser Abschnitt betrifft nur börsennotierte Gesellschaften, dort aber mit unmittelbarer Sanktionsrelevanz. Restrukturierungsbedarf ist für börsennotierte Unternehmen regelmäßig kursrelevant, also potenziell eine Insiderinformation nach Art. 7 MAR mit Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR. Das StaRUG-Verfahren ist grundsätzlich vertraulich nach § 84 StaRUG, die MAR-Pflicht geht dieser Vertraulichkeit aber vor.
Konkret heißt das:
- Anzeige des Restrukturierungsvorhabens beim Restrukturierungsgericht: in der Praxis Insiderinformation und kursrelevant. Ad-hoc-pflichtig ja, wenn der Markt die Restrukturierungsnotwendigkeit noch nicht kennt.
- Ad-hoc-Kaskade im Planverfahren: Jeweils eine neue Insiderinformation entsteht bei Planeinreichung, Abstimmungsergebnis, Gerichtsbestätigung und Planvollzug.
- Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR: Ein legitimes Interesse, etwa laufende Verhandlungen mit Gläubigern, ist möglich. Aber öffentliche Aussagen des Vorstands dürfen nicht widersprüchlich sein. Der Aufschubvermerk ist zu dokumentieren.
- Frühphase: Wann ist Restrukturierungsbedarf als präzise Information erkennbar? Maßstab ist der Geltl/Daimler-Test des EuGH (C-19/11), etwa bei der ersten konservativen Finanzprognose, die eine Covenant-Verletzung prognostiziert.
- Insiderverwaltung: Banken und Anleihegläubiger, die in den Prozess eingebunden werden, werden Insider und gehören auf die Insiderliste nach Art. 18 MAR. NDA und Insiderbelehrung für alle eingebundenen Gläubiger sind Pflicht, Kreditverträge und NDA müssen Insiderrecht-Klauseln enthalten. Es gelten Handels-, Empfehlungs- und Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, für Führungskräfte zusätzlich die Meldepflicht für Eigengeschäfte nach Art. 19 MAR. Die deutsche Sanktionsspur läuft über WpHG §§ 119 ff.
- Nach Abschluss: Insiderlisten schließen mit Austrittsdaten, und bei neuem Management die Directors‘ Dealings-Pflichten der neuen Führungskräfte auffrischen.
Für die Beweissicherung sollten Sie von Anfang an sichern: Timeline, Board- und Aufsichtsratsunterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt sowie BaFin-, DGAP- und EQS-Belege. Wer das erst nach einer Anfrage aufbaut, argumentiert aus der Defensive. Rechtsprechung und Behördenpraxis sollten Sie dabei nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren und nicht alte WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.
Was ist der Unterschied zwischen Kernsanierung und Sanierung?
Diese Frage stammt aus dem Baukontext und wird häufig zusammen mit dem Begriff Sanierung gesucht, deshalb kurz und korrekt: Der Hauptunterschied liegt im Umfang. Eine normale Sanierung behebt gezielt einzelne Mängel an einem Gebäude, etwa ein undichtes Dach, einen feuchten Keller oder den Austausch einzelner Rohre. Eine Kernsanierung ist die fast vollständige Erneuerung aller technischen und baulichen Anlagen, bei der oft nur die nackten Grundmauern und Decken stehen bleiben.
Für Entscheider im Unternehmenskontext ist die Begriffsklärung praktisch relevant, weil das Wort doppelt belegt ist. Sanierung bedeutet im Bauwesen die Instandsetzung von Substanz, etwa als energetische Sanierung, und im Wirtschaftskontext die Beseitigung einer Unternehmenskrise. Auch die englische Entsprechung unterscheidet sich: Im Bau spricht man von renovation oder refurbishment, im Unternehmenskontext von restructuring oder turnaround. Wenn Sie mit internationalen Gesellschaftern oder Banken arbeiten, lohnt es sich, in Unterlagen konsequent restructuring und financial restructuring zu verwenden, damit im Konzernreporting nicht Instandhaltung gelesen wird, wo Sanierungsbedarf gemeint ist.
Fallbeispiel: zwei Ausgangslagen, eine Reihenfolge
Fall 1: Liquiditätskrise ohne verlässliche Planung. In einem Mandat wurde ich kurzfristig hinzugezogen, weil die Liquiditätsplanung keine verlässliche Grundlage mehr bot. Zahlungseingänge waren unsicher, gleichzeitig standen hohe Lieferantenzahlungen und weitere finanzielle Verpflichtungen an. Die Geschäftsführung musste täglich entscheiden, welche Zahlungen Priorität hatten. Was mich bis heute beeindruckt, ist nicht die Höhe der fehlenden Liquidität, sondern wie schnell aus einem scheinbar beherrschbaren Problem eine existenzielle Situation werden kann. Mein erster Schritt war nicht die Suche nach Finanzierung, sondern absolute Transparenz innerhalb kürzester Zeit: tatsächlich verfügbare Liquidität, realistische kurzfristige Einzahlungen, unverzichtbare gegenüber verschiebbaren Auszahlungen und die Maßnahmen, die innerhalb weniger Tage Liquidität freisetzen. Erst danach begannen die Gespräche mit Banken, Gesellschaftern, Kunden und Lieferanten.
Fall 2: Anlagenbau, Finanzierung für Vorfinanzierung und Bürgschaften. Ein Unternehmen aus dem Anlagenbau benötigte eine Kreditlinie für die Vorfinanzierung von Aufträgen und für Bürgschaften. Dafür war zunächst ein Unternehmenskonzept mit Businessplan zu erstellen: Darstellung von Unternehmen und Markt, aktuelle Liquidität, BWA-basierte Planung für drei Jahre, daraus abgeleitet der Cashflow und daraus wiederum der benötigte Finanzierungsbedarf beziehungsweise der Bedarf an Bürgschaften. Anschließend wurden die Banken mit diesem Konzept versorgt, Vorgespräche geführt und die entscheidenden Gespräche vor Ort im Unternehmen gemeinsam mit Inhabern und Geschäftsführern durchgeführt. Am Ende haben die Banken die notwendigen Linien gewährt und eingerichtet, sodass das Unternehmen über ausreichende Liquidität verfügen konnte.
Zum Vergleich ein Lehrbeispiel aus der Sanierungsrechtsliteratur, das die Zugangslogik zeigt: Ein Automobilzulieferer stellt Komponenten für Verbrennungsmotoren her. Die Transformation der Branche zur E-Mobilität führt zu sinkenden Auftragseingängen, seit Monaten wurde keine Ausschreibung mehr gewonnen, und der Kunde signalisiert, dass er mittelfristig Zulieferer aus dem Programm nimmt. Die Bestandsaufträge reichen noch bis Anfang 2022. Die Geschäftsleitung erstellt in der 9. Kalenderwoche 2021 eine Finanzplanung und erkennt, dass ab der 19. Kalenderwoche 2022 eine permanente Liquiditätslücke besteht. Anhand dieser Planung zeigt sich: Das Unternehmen ist drohend zahlungsunfähig. Jetzt ist Krisenmanagement gefragt, und die Geschäftsleitung kann die Restrukturierung sowohl nach StaRUG als auch unter Insolvenzschutz angehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erkenntnis. Ohne die Planung in KW 9 wäre dieselbe Firma ein Jahr später ein Antragsfall gewesen.
💡 Aus unserer Praxis — Thomas Jahn
In meinen Mandaten als Interim-CFO und Kaufmännischer Leiter habe ich Finanzbereiche im Anlagenbau, bei Automotive-Zulieferern und in der Prozessindustrie geführt, oft als Vakanzüberbrückung. Der Unterschied zur Beratung: Ich übernehme Verantwortung in der Linie und messe Erfolg daran, dass das Unternehmen nach der Übergabe ohne mich weiterarbeiten kann. Das ist unbequemer als ein Gutachten, aber es ist der einzige Maßstab, der in einer Sanierung trägt.
Kennzahlen & Wirkung: woran Sie Fortschritt messen
Sanierungsfortschritt ist messbar, und zwar nicht am Umsatz. Diese Kennzahlen führe ich in Sondersituationen wöchentlich oder monatlich mit:
| Kennzahl | Typischer Ausgangszustand | Zielzustand | Warum sie zählt |
|---|---|---|---|
| Planungshorizont Liquidität | wenige Wochen, unregelmäßig | 13 Wochen rollierend plus 12 bis 24 Monate integriert | Ohne den langen Horizont ist § 18 InsO nicht prüfbar |
| Forecast-Genauigkeit Zahlungseingänge | Abweichung nicht gemessen | Abweichung je Woche gemessen und begründet | Genauigkeit ist die Währung im Bankgespräch |
| Aufstellung Monatsabschluss | 20 Arbeitstage | 8 Arbeitstage (Fast Close, so in einem Mandat umgesetzt) | Entscheidungen auf Basis von Fakten statt Annahmen |
| Zeit bis zur ersten belastbaren 13-Wochen-Sicht | nicht vorhanden | 10 Tage (so in einem Mandat aufgesetzt) | Bestimmt, wann Verhandlungen überhaupt beginnen können |
| Kumulierter Cash-Tiefpunkt | unbekannt | in Euro und Kalenderwoche benannt | Der eigentliche Finanzierungsbedarf |
| Working Capital: DSO, Vorratsreichweite, DPO | nicht als Steuerungsgröße geführt | wöchentlich, mit Zielwert je Bereich | Die schnellste interne Liquiditätsquelle |
| Maßnahmen-Umsetzungsquote | Konzeptstatus | Anteil der Maßnahmen, die vor dem Cash-Tiefpunkt wirken | Trennt Steuerungsinstrument von Konzeptpapier |
| Anzahl paralleler Zahlenversionen | mehrere je Bereich | eine, für alle Stakeholder | Vertrauen ist ein wirtschaftlicher Faktor |
Der wirksamste Hebel in dieser Tabelle ist nicht die schönste Kennzahl, sondern die Umsetzungsquote vor dem Tiefpunkt. Ein Maßnahmenplan mit 40 Positionen, von denen 12 vor dem Tiefpunkt wirken, ist steuerbar. Ein Plan mit 80 Positionen ohne Wirkungswoche ist eine Wunschliste.
Was ist belegt und was ist Praxiskonsens? Eine ehrliche Einordnung
Zur Evidenzlage gehört Offenheit, weil in diesem Markt viel mit Zahlen gearbeitet wird, die keine Quelle haben.
Belegt und normativ verankert: die Insolvenzeröffnungsgründe und ihre Prüfmaßstäbe (§§ 15a, 17, 18, 19 InsO), der Prognosezeitraum von 12 bis 24 Monaten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, der StaRUG-Rahmen und seine Vertraulichkeit, die Zugangsvoraussetzung der drohenden Zahlungsunfähigkeit, die Existenz und Funktion des IDW S 6 als Standard für Sanierungskonzepte, die kapitalmarktrechtlichen Pflichten nach MAR sowie die typische Befristung von Stillhaltevereinbarungen auf 3 bis 6 Monate.
Praxiskonsens, nicht statistisch belegt: dass frühes Handeln mehr Sanierungsoptionen erhält. Das ist rechtlich zwar nachvollziehbar, weil der StaRUG-Zugang an die drohende Zahlungsunfähigkeit gebunden ist, als Erfolgsaussage aber Erfahrungswissen. Ebenso: dass Transparenz vor Stakeholder-Kommunikation kommen sollte, und dass Umsetzung häufiger scheitert als Konzeption.
Nicht belegt und mit Vorsicht zu behandeln: Erfolgsquoten von Sanierungen, durchschnittliche Dauern von Sanierungsprozessen, Honorare und Kosten von Sanierungskonzepten sowie Aussagen über die Häufigkeit einzelner Verfahrensarten. In den mir vorliegenden Quellen sind dazu keine belastbaren Werte enthalten, und die im Markt zirkulierenden Prozentzahlen stammen überwiegend aus Anbieterunterlagen mit eigener Stichprobe. Wer Ihnen eine Erfolgsquote nennt, sollte die Grundgesamtheit mitliefern. Rechnen Sie in Ihrer eigenen Entscheidung deshalb mit Ihren Zahlen, nicht mit Benchmarks: Der Cash-Tiefpunkt Ihres Unternehmens ist prüfbar, eine Branchenquote ist es nicht.
Copy&Paste-Prompt: Lagebild und Pfadentscheidung in 90 Minuten
Dieser Prompt erzeugt aus vorhandenen Unterlagen ein Lagebild inklusive Pfadvorschlag, das für die erste Sitzung mit Gesellschaftern und Hausbank trägt. Nutzen Sie ihn mit einem KI-Assistenten und geben Sie die Dateien mit. Wichtig: Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern strukturiert Ihre Vorbereitung.
ROLLE: Du bist Restrukturierungs-Controller im industriellen Mittelstand.
Arbeite ausschliesslich mit den Daten, die ich dir gebe. Fehlt eine Angabe,
schreibe "OFFEN: <was fehlt> / <wer liefert> / <bis wann>". Erfinde keine
Zahlen, keine Annahmen, keine Benchmarks. Rechtliche Einordnungen kennzeichne
mit "JURISTISCH PRUEFEN".
INPUT
1) Kontostaende je Konto + zugesagte und freie Linien (mit Stichtag)
2) Offene Posten Debitoren/Kreditoren mit Faelligkeiten
3) Letzte BWA / Ergebnisrechnung + Vorjahresvergleich
4) Bestehende Planung (Ergebnis, Cashflow), falls vorhanden
5) Finanzierungsstruktur: Banken, Leasing, Factoring, Gesellschafterdarlehen
6) Mindestliquiditaetsschwelle in EUR: <Betrag>
7) Rechtsform + boersennotiert ja/nein
AUFGABE
A) LIQUIDITAETSSICHT (13 Wochen): Tabelle Woche | Einzahlungen | Auszahlungen
| Endbestand, in zwei Szenarien: Base und Worst Case. Worst Case =
Zahlungseingaenge 2 Wochen spaeter, Top-3-Kunden mit Ausfallannahme.
Kennzeichne jede Annahme mit "ANNAHME".
B) TRIGGER-ZAHLEN: kumulierter Cash-Tiefpunkt in EUR, Kalenderwoche des
Tiefpunkts, erste Woche unter der Mindestschwelle, Finanzierungsbedarf in
EUR und Datum, bis zu dem die Zusage stehen muss.
C) LANGER HORIZONT: Skizziere die Liquiditaetsrechnung ueber 12 und 24 Monate
(Quartalsraster genuegt). Frage: Entsteht eine Liquiditaetsluecke? In
welchem Monat? Markiere das Ergebnis als Input fuer die Pruefung der
drohenden Zahlungsunfaehigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO).
D) INSOLVENZREIFE-AMPEL: Bewerte je Kriterium gruen/gelb/rot und nenne die
fehlenden Daten: (1) Zahlungsunfaehigkeit: faellige Verbindlichkeiten vs.
verfuegbare Mittel; (2) Ueberschuldung: Liquiditaetsluecke in 12 Monaten
UND negatives Reinvermoegen; (3) drohende Zahlungsunfaehigkeit: Luecke in
12-24 Monaten. Kennzeichne "JURISTISCH PRUEFEN".
E) KRISENSTADIUM: Ordne ein in Stakeholder-, Strategie-, Produkt-/Absatz-,
Erfolgs-, Liquiditaetskrise oder Insolvenzreife. Nenne je Stadium die
Belege aus meinen Daten und trenne endogene von exogenen Krisenursachen.
F) PFADOPTIONEN: Bewerte drei Wege mit je 3 Pro und 3 Contra, bezogen auf
MEINE Daten: (1) aussergerichtliche Sanierung mit Glaeubigerbeitraegen,
(2) StaRUG-Rahmen, (3) Sanierung unter Insolvenzschutz/Eigenverwaltung.
Rechne dazu aus: Welcher Anteil der geplanten Massnahmen ist
finanzwirtschaftlich, welcher operativ (Personal, Vertraege, Standorte)?
Wenn der operative Anteil ueberwiegt, sage das ausdruecklich.
G) GLAEUBIGERBEITRAEGE: Tabelle je Finanzierer mit Instrument (Stundung,
Prolongation, Stillhalten, Haircut), Liquiditaetseffekt EUR, Wirkungswoche,
Ergebniseffekt und Pari-passu-Check (beitraegt ja/nein).
H) MASSNAHMENPLAN: Massnahme | Verantwortlicher (Name, Linienfunktion) |
Start | Meilenstein | Cash-Effekt EUR | Wirkungswoche | wirkt VOR
Tiefpunkt (ja/nein) | Umsetzungsrisiko | Gegenprobe-KPI (welche
Leistungskennzahl darf NICHT kippen). Sortiere nach Wirkungswoche, nicht
nach Effektgroesse. Max. 12 Zeilen.
I) LUECKENRECHNUNG: Summe der Cash-Effekte mit "wirkt VOR Tiefpunkt = ja"
gegen die Luecke bis zur Mindestschwelle. Restbetrag = Verhandlungsbedarf
gegenueber Banken/Gesellschaftern, mit Stichtag.
J) STAKEHOLDER-SEITE: Eine Seite fuer das Bankgespraech: Lage in 5 Saetzen,
3 Szenarien, 5 Massnahmen mit Verantwortlichen, 3 offen benannte Risiken,
1 konkrete Bitte mit Betrag und Datum.
K) WENN boersennotiert = ja: Liste die Zeitpunkte, an denen eine neue
Insiderinformation entstehen kann (Anzeige beim Restrukturierungsgericht,
Planeinreichung, Abstimmungsergebnis, Gerichtsbestaetigung, Planvollzug)
und was jeweils zu dokumentieren ist. Kennzeichne "JURISTISCH PRUEFEN".
FORMAT: Tabellen, keine Prosa. Am Ende: "TOP-3-ENTSCHEIDUNGEN DIESE WOCHE"
und "OFFENE DATENPUNKTE" als Liste mit Verantwortlichem und Termin.
Kosten und ROI: was Sanierung und Restrukturierung kostet
Transparenz zuerst: Belastbare Marktpreise für Sanierungsleistungen liegen aus prüfbaren Quellen nicht vor. Alle Preisangaben unten sind deshalb bewusst offen gelassen und im Einzelfall zu verhandeln — im Zweifel holen Sie konkrete Angebote ein und vergleichen sie. Was ich beziffern kann, ist die Struktur der Kostenblöcke und die Rechenlogik, mit der Sie den Nutzen dagegenstellen.
Kostenblöcke einer Sanierung und Restrukturierung
| Block | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Interim-CFO oder CRO in der Linie | Tagessatz, typischerweise 3 bis 5 Tage pro Woche, Mandatsdauer 6 bis 12 Monate | im Einzelfall zu verhandeln |
| Sanierungskonzept nach IDW S 6 | Erstellung durch Wirtschaftsprüfer oder Sanierungsberater, abhängig von Größe und Komplexität | im Einzelfall zu verhandeln |
| Gutachterliche Stellungnahme oder Sanierungsgutachten | Plausibilisierung eines vorhandenen Konzepts, meist günstiger als Neuerstellung | im Einzelfall zu verhandeln |
| Rechtsberatung StaRUG oder Insolvenzschutz | Verfahrensvorbereitung, Planerstellung, Gläubigerkommunikation | im Einzelfall zu verhandeln |
| Gerichts- und Verfahrenskosten | StaRUG-Restrukturierungsplanverfahren, Insolvenzverfahren, Sachwalter- oder Insolvenzverwaltervergütung | gesetzlich geregelt, im Einzelfall an der offiziellen Quelle prüfen |
| Interne Kapazität | Controlling, Buchhaltung, IT für Datenaufbereitung, häufig unterschätzt | intern |
Beispielrechnung (illustrativ, keine Mandatszahlen). Ein Zulieferer mit 200 Mitarbeitenden setzt für sechs Monate einen Interim-CFO ein, 3 Tage pro Woche. Die externen Kosten des Mandats ergeben sich aus dem verhandelten Tagessatz multipliziert mit den Einsatztagen — eine belastbare Zahl dafür kann ich hier nicht nennen, sie ist in Ihrem Angebot nachzulesen. Auf der Nutzenseite stehen drei Positionen, die Sie in Ihrem Fall selbst rechnen können und müssen:
- Working-Capital-Effekt. Wird der DSO um 10 Tage reduziert, setzt das bei 40 Millionen Euro Jahresumsatz rund 1,1 Millionen Euro frei (40 Mio. / 365 × 10). Diese Rechnung ist übertragbar und braucht keine Benchmark, nur Ihren Umsatz und Ihren tatsächlichen DSO.
- Vermeidung teurer Finanzierung. Jeder Euro, der intern freigesetzt wird und vor dem Cash-Tiefpunkt wirkt, muss nicht kurzfristig teuer finanziert werden.
- Erhalt von Optionen. Der Wert einer belastbaren Planung liegt darin, dass sie den Zugang zum StaRUG-Pfad und zu Gläubigerbeiträgen offenhält. Diesen Wert können Sie nicht in einer Zeile beziffern. Sie merken ihn erst, wenn er weg ist.
Die ehrliche Gegenrechnung: Wenn die Liquiditätslücke größer ist als jede realistische Summe aus internen Hebeln und Gläubigerbeiträgen, ändert kein Mandat und kein Konzept dieses Ergebnis. Dann ist die richtige Ausgabe die saubere Vorbereitung des Verfahrens, nicht ein weiterer Anlauf zur Konzeptoptimierung.
- Tag 1 bis 3: Zahlenbasis herstellen. Kontostände, Linien, offene Posten mit Fälligkeiten, Fälligkeiten der nächsten 4 Wochen. Ein Blatt, eine Version, ein Verantwortlicher.
- Tag 3 bis 10: 13-Wochen-Sicht aufbauen in Base und Worst Case, kumulierten Cash-Tiefpunkt und Kalenderwoche benennen. Ergebnis ist eine Zahl und ein Datum, nicht ein Bericht.
- Tag 5 bis 10: Insolvenzreife dokumentiert prüfen. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit. Ergebnis schriftlich festhalten, mit Datum, Annahmen und Datenbasis. Das ist Haftungsvorsorge, kein Formalismus.
- Tag 7 bis 14: Krisenstadium und Krisenursachen bestimmen und den Anteil finanzwirtschaftlicher gegenüber operativen Maßnahmen schätzen. Diese Quote bestimmt den Pfad.
- Tag 10 bis 20: Maßnahmenplan mit Wirkungswochen. Nur Maßnahmen mit Namen, Euro-Betrag und Wirkungswoche. Sortiert nach Wirkungswoche, nicht nach Effektgröße.
- Tag 14 bis 21: Stakeholder-Reihenfolge festlegen und Unterlage bauen. Eine Seite Lage, drei Szenarien, fünf Maßnahmen, drei offen benannte Risiken, eine Bitte mit Betrag und Datum. Erst dann Termine vereinbaren.
- Tag 20 bis 30: Pfadentscheidung vorbereiten und Rechtsberatung einbinden, wenn StaRUG oder Insolvenzschutz realistisch sind. Parallel den Aufbau der integrierten Unternehmensplanung über 12 bis 24 Monate starten, weil sie Voraussetzung für beides ist.
Wenn Sie in diesen 30 Tagen nur eines schaffen: Punkt 2 und Punkt 3. Alles andere baut darauf auf.
Einwand-Entkräftung
„Ist es für eine echte Sanierung nicht schon zu spät, und lohnt der Aufwand noch?“
Die Antwort hängt an einer prüfbaren Frage, nicht an einem Gefühl: Liegt eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, oder nur drohende Zahlungsunfähigkeit? Solange nur drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, steht der volle Instrumentenkasten offen, inklusive des vertraulichen StaRUG-Pfads. Ist die Antragspflicht eingetreten, ändert sich nicht die Frage nach dem Aufwand, sondern der Rahmen: Dann geht es um Fristen und um die Vorbereitung eines Verfahrens, in dem eine Sanierung weiterhin möglich ist. Zu spät für eine Sanierung ist es erst, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr trägt. Zu spät für die günstigen Optionen ist es deutlich früher.
„Noch ein Berater in der Krise: Wer setzt das operativ um und wer trägt die Verantwortung?“
Ein berechtigter Einwand, denn ein Sanierungskonzept ohne Umsetzer ist teures Papier. Der Unterschied zwischen Restrukturierungsberatung und Interim-Mandat liegt genau hier: Ein Interim-CFO oder CRO übernimmt eine Linienfunktion, entscheidet im Tagesgeschäft mit, führt die Finanzorganisation und verantwortet die Zahlen, die an Banken gehen. Beratung liefert Analyse und Konzept und übergibt die Umsetzung. Beides kann sinnvoll sein, aber Sie sollten wissen, was Sie beauftragen. Meine Position dazu ist eindeutig: Verantwortung in der Linie statt Beratung von der Seitenlinie.
„Wir wollen die Bank nicht beunruhigen.“
Der Reflex ist nachvollziehbar und meist kontraproduktiv. Kreditgeber, die häufiger aktuelle Zahlen und Forecasts anfordern, haben die Risiken bereits erkannt. Was Vertrauen kostet, ist nicht die schlechte Nachricht, sondern die Nachricht, die revidiert werden muss. Deshalb erst rechnen, dann sprechen, und dann mit einer Zahlenbasis, die auch im Worst Case Bestand hat.
„Wir haben doch ein Sanierungskonzept.“
Die Frage ist, ob es die drei Prüfpunkte erfüllt, an denen Finanzierer es messen: Überwindung der Insolvenzeröffnungsgründe, Wiederherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzbarkeit der Planannahmen. Ein Konzept, das die ersten zwei Punkte behauptet und den dritten offenlässt, wird in der Bankrunde auseinandergenommen.
Restrukturierungsberatung: was sie leistet und was sie nicht leistet
Eine Restrukturierungsberatung unterstützt Unternehmen dabei, die Ursachen einer Krise zu verstehen, ein Konzept zur Neuausrichtung zu entwickeln und die Umsetzung fachlich zu begleiten. Der typische Leistungskatalog ist gut dokumentiert und umfasst: Unterstützung bei Ad-hoc-Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -verbesserung, Begutachtung kurz- und mittelfristiger Liquiditätsplanungen, Erstellung von Krisenursachen- und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Plausibilisierung oder Beratung bei Business-, Investitions- und Finanzierungsplanungen, Erstellung von Konzepten zur Sanierung nach IDW S6, gutachterliche Stellungnahmen zu Sanierungskonzepten, Vorbereitung und Begleitung von Gesprächen und Verhandlungen mit wesentlichen Finanzgebern, Optimierung von Berichtswesen und Steuerungsinstrumenten sowie Unterstützung bei der Suche nach strategischen Partnerschaften, Kooperationen oder Investoren.
Was Restrukturierungsberatung nicht leistet: die Entscheidung. Krisen müssen keine Katastrophen sein, wichtig ist, zum richtigen Zeitpunkt auf Basis belastbarer Informationen Entscheidungen für Veränderungen zu treffen und umzusetzen. Der Beratungsbedarf endet dort, wo Führung beginnt. Deshalb ist die Frage vor der Beauftragung nicht „Wer hat das beste Konzept?“, sondern „Wer sitzt am Montag um acht in der Runde, in der über die Zahlungsfreigabe entschieden wird?“
Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer oder Interim-CFO: wer macht was
In einer Krise sind meist mehrere Disziplinen im Raum, und Reibung entsteht, wenn die Rollen unklar sind. Eine praktische Aufteilung:
- Unternehmensberatung und Consulting: Strategie, Geschäftsmodell, operative Restrukturierungsprogramme, Marktanalysen. Stärke bei Konzeption und Programmarchitektur, geringere Nähe zur Zahlungsfähigkeit im Tagesgeschäft.
- Wirtschaftsprüfer: Im Themenkreis Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz sind Fachwissen und Kompetenz von Wirtschaftsprüfern gefragt, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen wie Erstellung oder Begutachtung der Unternehmensplanung und beim Sanierungskonzept nach IDW S 6. Eine plausible Planung kann zudem Haftungsrisiken der Gesellschaftsorgane vorbeugen. Wichtig zu wissen: Nicht oder zu spät erkannte Krisen können existenzbedrohend sein, und das Nichterkennen von Insolvenzeröffnungsgründen birgt für die gesetzlichen Vertreter haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen.
- Rechtsberatung: Verfahrenswahl, StaRUG-Anzeige und Planverfahren, Insolvenzantrag, kapitalmarktrechtliche Pflichten, Vertragsanpassungen. Hier gilt: früh einbinden, nicht erst, wenn eine Frist läuft.
- Interim-CFO oder CRO: Führt die Finanzorganisation in der Linie, verantwortet Liquiditätssteuerung, Reporting und Bankkommunikation, setzt Maßnahmen um und übergibt am Ende an eine dauerhaft besetzte Funktion. Das ist die Rolle, die Konzept und Alltag verbindet.
Der praktische Test für Ihre Aufstellung: Benennen Sie für jede der vier Rollen eine Person mit Namen. Wenn zwei Rollen unbesetzt sind, ist das Ihre nächste Entscheidung, unabhängig davon, wie gut das Konzept aussieht.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Sanierung?
Der Hauptunterschied liegt im Anlass und Umfang: Die Restrukturierung ist die organisatorische und operative Neuausrichtung eines Unternehmens und kann jederzeit, auch im gesunden Zustand, erfolgen, während die Sanierung eine akute Krisen- oder Insolvenzsituation voraussetzt und primär auf die finanzielle Rettung abzielt. Restrukturierung zielt auf Effizienzsteigerung, strategische Verbesserung und Anpassung an den Markt, Sanierung auf die Beseitigung der Insolvenzgründe, also von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In der Krise greifen beide Prozesse ineinander.
Was versteht man unter Restrukturierung?
Unter einer Restrukturierung versteht man die grundlegende, tiefgreifende Veränderung der Strategie, Organisation und Finanzbasis eines Unternehmens. Sie dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen, Krisen zu überwinden oder sich an neue Marktbedingungen anzupassen. Typische Ziele sind das Abwenden einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, die Verbesserung von Abläufen, das Senken von Fixkosten und die langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.
Was ist der Unterschied zwischen Kernsanierung und Sanierung?
Der Hauptunterschied liegt im Umfang: Eine normale Sanierung behebt gezielt einzelne Mängel an einem Gebäude, während eine Kernsanierung eine fast vollständige Erneuerung aller technischen und baulichen Anlagen darstellt, bei der oft nur noch die nackten Grundmauern und Decken stehen bleiben. Beide Begriffe stammen aus dem Bauwesen. Im Unternehmenskontext bezeichnet Sanierung dagegen die Beseitigung einer Unternehmenskrise, eine Kernsanierung im betriebswirtschaftlichen Sinn gibt es als Fachbegriff nicht.
Was bedeutet Sanierung bei einem Insolvenzverfahren?
Zu einer Sanierung von Unternehmen gehören sämtliche Schritte, die die Zerschlagung eines Unternehmens verhindern, so etwa rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche oder organisatorische Maßnahmen. Im Insolvenzverfahren wird die Sanierung in der Regel über einen Insolvenzplan nach §§ 217 ff. InsO umgesetzt. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht, statt dass ein Insolvenzverwalter die Verfügungsbefugnis erhält. Der Vorteil dieses Wegs liegt im Zugriff auf operative Themen wie Personalabbau, Pensionsverpflichtungen oder ungünstige Verträge.
Wann besteht Sanierungs- oder Restrukturierungsbedarf?
Sanierungsbedarf besteht spätestens, wenn ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt oder droht, also bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 2 InsO mit Blick auf 12 bis 24 Monate. Restrukturierungsbedarf beginnt deutlich früher: wenn der Cashflow sich schlechter entwickelt als das Ergebnis, die Liquiditätsplanung unzuverlässig wird, Entscheidungen aus Unsicherheit aufgeschoben werden, das Working Capital außer Kontrolle gerät, das Reporting an Qualität verliert oder Banken mehr Fragen stellen als früher.
Wie läuft ein Restrukturierungsprozess ab?
In vier Phasen: erstens Transparenz und Diagnose mit belastbarer Liquiditätssicht, Krisenstadium, Krisenursachen und dokumentierter Prüfung der Insolvenzreife. Zweitens Stabilisierung durch Ad-hoc-Maßnahmen, die vor dem Cash-Tiefpunkt wirken. Drittens Konzept und Pfadentscheidung mit integrierter Unternehmensplanung über 12 bis 24 Monate und einem Sanierungskonzept nach IDW S 6. Viertens Umsetzung mit wöchentlichem Maßnahmen-Controlling und Übergabe an die Linie. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Transparenz, dann Stakeholder, nicht umgekehrt.
Wie kann ein Unternehmen wissen, ob es eine Restrukturierung benötigt?
Über zwei Rechnungen und eine Ampel. Erste Rechnung: die rollierende 13-Wochen-Liquidität in Base und Worst Case, daraus der kumulierte Cash-Tiefpunkt in Euro mit Kalenderwoche. Zweite Rechnung: die Liquiditätsentwicklung über 12 bis 24 Monate, mit der Sie prüfen, ob eine Liquiditätslücke entsteht. Die Ampel ist die Prüfung der drei Insolvenzeröffnungsgründe. Wenn Sie eine dieser drei Größen nicht in einem Satz benennen können, ist die Antwort in der Praxis ja.
Wie lange dauert ein Sanierungsprozess normalerweise?
Belastbare Durchschnittswerte dazu sind nicht verlässlich verfügbar, jede Angabe zu einer typischen Gesamtdauer wäre eine Schätzung und nicht abschließend belegt. Was zeitlich verankert ist: Belastbare Transparenz über die Liquidität ist in Tagen bis rund zwei Wochen herstellbar. Stillhaltevereinbarungen werden typischerweise auf 3 bis 6 Monate befristet, das ist damit der reale Zeitrahmen, in dem ein tragfähiges Konzept stehen muss. Die zugrunde liegende Planung deckt nach § 18 Abs. 2 InsO 12 bis 24 Monate ab, was den Umsetzungshorizont der meisten Sanierungsmaßnahmen ebenfalls in diesem Bereich verortet.
Welche Rolle spielt die Unternehmenskultur bei der Restrukturierung?
Eine größere, als es die Zahlenlogik vermuten lässt. Zahlen allein lösen keine Probleme, sie machen Entscheidungen möglich. Umgesetzt werden Maßnahmen von Menschen, die verstehen müssen, warum jetzt und in dieser Reihenfolge. Praktisch heißt das: eine Zahlenversion für alle, klare Verantwortlichkeiten in der Linie statt Projektgremien und die ehrliche Benennung dessen, was in 30 Tagen geht und was nicht. Vertrauen ist in der Sanierung ein wirtschaftlicher Faktor, weil es über die Kooperationsbereitschaft von Belegschaft, Lieferanten und Banken entscheidet.
Ist Restrukturierung immer gleichbedeutend mit Entlassungen?
Nein. Restrukturierung umfasst Prozesse, Organisation, Portfolio, Verträge, Finanzierungsstruktur und Working Capital, Personalmaßnahmen sind ein Instrument unter mehreren. Für eine rein finanzwirtschaftliche Restrukturierung eignet sich ein StaRUG-Verfahren, das gerade keine operativen Sanierungsmöglichkeiten bietet und deshalb für Personalabbau nicht das geeignete Instrument ist. Umgekehrt gilt: Wenn ein Stellenabbau tatsächlich unvermeidbar ist, ist die Restrukturierung unter Insolvenzschutz der Weg, auf dem er rechtlich sauber umgesetzt werden kann. Die Verfahrenswahl folgt also der Frage, welche Eingriffe nötig sind, nicht umgekehrt.
Über den Autor
Thomas Jahn, Interim CFO und Kaufmännischer Leiter. Über 10 Jahre Verantwortung in Finanzführung, Controlling, Treasury und Restrukturierung in Automotive, Anlagenbau und Prozessindustrie, mit Standorten in Deutschland, Polen und China. Schwerpunkt: Vakanzüberbrückung auf CFO-Ebene und Restrukturierungssituationen im internationalen industriellen Mittelstand.
Belege aus anonymisierten Mandaten: 13-Wochen-Liquiditätssteuerung in 10 Tagen aufgesetzt, Fast Close von 20 auf 8 Arbeitstage verkürzt. Verantwortung in der Linie, nicht Beratung von der Seitenlinie. Versprechen: klare Finanzsteuerung und belastbare Zahlen in den ersten 100 Tagen. Mehr zur Arbeitsweise unter Interim CFO.
Nächster Schritt
Wenn Sie nicht in einem Satz sagen können, wo Ihr kumulierter Cash-Tiefpunkt liegt, in welcher Kalenderwoche er auftritt und ob nur drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliegt, dann ist das der Punkt, an dem ein Gespräch etwas bringt. Bringen Sie mit, was vorhanden ist: den letzten Monatsabschluss, aktuelle Kontostände und Linien, offene Posten mit Fälligkeiten, die Finanzierungsstruktur und Ihre bestehende Maßnahmenliste. Wir klären in 30 Minuten, welche Hebel bei Ihnen tatsächlich Liquidität schaffen, in welcher Woche sie wirken, und welcher Sanierungspfad nach Ihren Zahlen überhaupt noch offen ist.